Motion: Stabilisierung Finanzhaushalt

Geschätzter Herr Grossrats-Präsident, Werte Damen und Herren Regierungsräte

Liebe Rats-Kolleginnen und –Kollegen

Im Finanzhaushaltsgesetz hat es  verschiedene Artikel, die sich immer wieder mit der gleichen Frage (oder besser: Herausforderung!) auseinandersetzen: Wie stellt man sicher, dass der Staatshaushalt nicht überproportional und einseitig auf der Aufgabenseite in den Himmel wächst?

So heisst es exemplarisch im Artikel 7, Absatz 1 bei den Grundsätzen (ich zitiere): Die Haushaltsführung richtet sich nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, des Haushaltsgleichgewichts, (sprich: Einnahmen und Ausgaben halten sich die Waage!), der Sparsamkeit, (gebe für das aus, was notwendig, nicht was wünschbar ist oder wäre!), der Dringlichkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirkungsorientierung.

Der Ausgabenwachstum ist zudem im Rahmen des Wirtschaftswachstums zu halten.

Soweit der Grundsatz: Und jetzt soll nach Meinung der Motionären an einer Schraube, nämlich dem Passus vom Haushaltsgleichgewicht geschraubt werden. Ist uns bewusst, was das bedeuten würde? Man möchte zukünftig von der Substanz leben, man möchte das Eigenkapital, welches vor allem durch a.o. Eingänge wie der Teil-Privatisierung der TKB  angewachsen ist, so langsam aber sicher aufbrauchen. Die CVP/EVP Fraktion widerspricht diesem Ansinnen und teilt die Ansicht der Regierung, dass  „ein Kapitalverzehr rein zum Ausgleich eines strukturellen Defizits einer verantwortungsbewussten Finanzpolitik widerspricht.“ Vor allem in guten Zeiten, wie den jetzigen. „Spare in der Zeit, so hast Du in der Not“ hat als Bonmot noch lange nicht ausgedient, ganz im Gegenteil.

Angespartes Kapital soll aber nicht (und da kann auch ich den Motionären recht geben!) bis zum jüngsten Tag gehortet und geäufnet werden. Eigenkapital, das weiss jeder Unternehmer, jede Privatperson, wird  für grössere Anschaffungen und Investitionen gebraucht, welche den normalen Jahreshaushalt bei den Einnahmen  und Ausgaben übersteigen würde. Dass solche a.o. Investitionen auch im Thurgau über kurz oder lang wieder auf die Regierung und den Grossen Rat zukommen, ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Denn a.o. Gewinne (gerade wie die PS-Ausgabe der TKB!) sollen auch den nachfolgenden Thurgauerinnen und Thurgauern zugute kommen. Und dies kann jetzt halt einmal nur mit Investitionen passieren, welche einen nachhaltigen Effekt für viele Jahre haben…..und nicht für strukturelle Defizite, die man decken  will, weil man sich entweder nicht getraut, den Bürgern mehr Steuern auf der Einnahmenseite aufzubürden oder weil man (allenfalls lieb gewonnene, aber unnötige oder nicht mehr gebrauchte) Ausgaben zurück stutzen oder ganz streichen will.

Das wäre weder fair den kommenden Generationen gegenüber, noch entspricht es einer Finanzpolitik, die wir in unserer Fraktion unterstützen wollen.

Die CVP/EVP – Fraktion ist daher mehrheitlich (Option: einstimmig!) der Meinung, dass die vorliegende Motion nicht erheblich erklärt werden soll. Wir unterstützen die Regierung, die Fragen rund um einen ausgeglichenen Finanzhaushalt bei Abschluss von HG2020 (geplant im Jahr 2020 mit einer ausgeglichenen Gesamtrechnung!) neu anzusehen und dann über Perspektiven, wie das Vermögen des Kantons TG sinnvoll eingesetzt (ich würde lieber sagen: Sinnvoll investiert werden kann!) Die vorliegende Motion ist daher abzulehnen.

Ich danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

Pbu. 21.10.2018